Anspruch auf die Erwerbsausfallentschädigung (EO) haben ausschliesslich Teilnehmerinnen und Teilnehmer von kantonalen oder eidgenössischen Leiterkursen und Modulen von Jugend+Sport. Berechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz.
Für das Leiten von Trainingslagern sowie für die Teilnahme an Kursen und Modulen der Sportverbände wird keine EO Entschädigung ausgerichtet. (s. EO Leitfaden)