Seit 1. Februar 2019 ist die Tagesstrukturverordnung für schulergänzende Betreuungsangebote in Kraft getreten. Diese regelt die Rahmenbedingungen für die kantonale Mitfinanzierung von Betreuungsangeboten für Kindergarten- und Schulkindern in den einzelnen Gemeinden.
Unterstützt werden schulnahe, modulare Betreuungsangebote ausserhalb der Unterrichtszeit am Morgen, über Mittag und am Nachmittag.
Beitragsgesuche können Gemeinden bei der Dienststelle für Sport, Familie und Jugend beziehen oder über die Homepage bei den entsprechenden Formularen herunterladen.
Nadine Wolfer
Dienststelle Sport, Familie und Jugend
Herrenacker 3
8200 Schaffhausen
+41 52 632 78 82